01.03.2015 / © Heinrich Stauffacher / Polit-/Kultur-Observatorium Sool - Schweiz / www.neo-kultur.ch 
Die eindeutige Definition aller gemeinschaftlich zu verwendenden Begriffe ist unverzichtbar - für eine ordentliche, irrtumsfreie Verständigung
Im Sinne des ‘Naturgesetzgebers’ und der originären Schöpfungs-/Natur- Gesetze, sind die in diesem Werk verwendeten Begriffe gemäss nachfol- gender Definitionen zu verstehen - bzw. anzuwenden: 1. Ur-Gesetz ist das im Sinne der Natur-Gesetze auf das Tun, Machen und Handeln der Menschen übertragene ‘Regulativ’ (ori- ginäre Prinzipien und Regeln). Die ganze Natur und alle Welten funktionieren optimal: nach Urgesetz! Also braucht es nirgends politische Eingriffe, bzw., parteiische Einmi- schung. Bei Anwendung von Urgesetz passieren niemals “sich widersprechende Rechts-Situationen” (wo mit dem sog. “Recht des Einen” gleichzeitig das “Recht eines An- dern” verletzt wird). Das wird durch “unzweideutiges Ge- genrecht”, bzw. durch konsequent redliche Anwendung des Ur-Gesetzes, verhindert: “Die Tat ist immer entschei- dend” - und mit “Urgesetz als Referenz” misst man ihre Rechtmässigkeit ...! 2. Regulativ Das “Ur-Regulativ ist die praktische Anwendung des Ur-Gesetzes”, es steuert die ganze, unbeeinflusste Natur nach Art “lauter elementarer, funktionaler Kreise” (... an- gefangen beim ‘Atom-Modell’). Dem ist das Subsidiari- täts-Prinzip immanent, d.h. ,jedes System, gleichgültig welcher Grösse, funktioniert nach dem “Minimumgesetz”,  bzw.: “mit dem Minimum an Ressourcen aller Art erfüllt das natürliche System seine Aufgaben optimal”. Grössere Systeme (für höhere Kapazitäten), funktionieren analog, aber als Summe der parallel geschalteten Teilsysteme.   Das originäre Regulativ regelt im geschlossenen Kreis- lauf und macht dieses Funktions-Prinzip integer und un- übertroffen ökonomisch (jegliche Einmischung von Men- schen mindert nur seine Effizienz). Im übrigen muss für vergleichbare Angelegenheiten immer und konsequent mit demselben Basis-Regulativ gearbeitet werden, um gerecht zu handeln! Der Naturgesetzgeber - als der allein legitimierte, also ausschliessliche “Lizenzgeber sämtli- cher Nutzungsrechte an der Natur” - fungiert auch als höchster Richter (der irgendwann auch straft ...)! Folglich täte der Mensch nur gut daran, das “Modell Natur” bestens zu kopieren, anstatt herrschsüchtig (politisch) dagegen zu handeln!   Siehe auch: www.neo-kultur.ch/‘Sooler Schule’ (Seite 10 = Definition ‘Wikipedia’) 3. Daseins-Gesetz alles, was in der Welt ist, und “was auf die Erde kommt”, hat ein naturgegebenes Daseins-Recht, nur der ‘vernunftbegabte Mensch’, dagegen, hat zudem Daseins- Pflichten! Wir definieren deshalb klare, natürliche: a. Menschenrechte - “Jeder Mensch hat das unbestreitbare Recht, so viel ‘Erde’ und naturgegebene Ressourcen für seinen Eigenbedarf zu bean-spruchen, und auch selber zu bewirtschaften, wie er zum Schutz seiner  Existenz und zum Bestand seines Lebens benötigt” - nämlich: “Jeder einen Nutzwert gleichen Anteil an relevanten Wirtschafts- Objekten”! (Daseinsrecht ist ‘Land- & Natur-Erbrecht’ = höchstes Menschenrecht!) b. Menschenpflichten - “Jeder Mensch hat die unverzicht- bare Pflicht, die Rechte der andern zu achten, und ihre persönlichen ‘Hoheitsgebiete’ zu respektieren - und alles Naturgegebene mit den naturgesetzlich legitimierten An- gehörigen eines gemeinschaftlich entwickelten Siedlungs- Raumes redlich zu teilen”!  (s. ‘Satz der Weisheit’) Anmerkung: Obiges besagt, dass, im Sinne der massgeblichen Ord- nungs-Regeln der Ur-Gesetze, Menschen nur in ihren eigenen “Erb-Siedlungsräumen ein Nutzungsrecht am örtlichen Natur-Erbe” haben - in fremden Siedlungs-  räumen dagegen nicht: Dort haben sie Daseins-Pflich- ten ...! Wer fremde ‘Erbgüter’ wirtschaftlich nutzt, hat die persönlich Berech tigten direkt zu entschädigen, respektive den Nutzungswert abzugelten. Dies bedingt denn auch, dass die Menschheit gemäss dem “Gesetz der Normalverteilung” möglichst gleichmässig über die fruchtbare Erde verteilt siedeln (und je ihre eigenen Wirtschafts-/Kulturkreise pflegen). 4. Lebensaufgabe Die ultimative Lebensaufgabe eines jeden Geschöpfs ist der Schutz seines Lebens (dafür gibt die Natur jedem die geeignetsten ‘Mittel’ mit): “Schutz vor Hunger (Nah- rung und Wasser) / vor Umwelt-Einflüssen (Behausung und Bekleidung) / vor Bewegungsunfähigkeit (Gesundheit   und Energie) / vor Angriffen jeder Art (Räubern und Die- ben ...) / usw.”! Es ist die ureigenste Aufgabe der Gesell- schaft, ein Regime zu betreiben, wo jedes Mitglied für diesen Schutz persönlich sorgt (s. > ‘Erziehung’)! Fortsetzung ...
Naturgesetz regelt das Verhalten von Objekten in Räumen, die durch Kräfte definiert sind © *