01.03.2015 / © Heinrich Stauffacher / Polit-/Kultur-Observatorium Sool - Schweiz / www.neo-kultur.ch
Die eindeutige Definition aller gemeinschaftlich
zu verwendenden Begriffe ist unverzichtbar - für
eine ordentliche, irrtumsfreie Verständigung
Im Sinne des ‘Naturgesetzgebers’ und der originären Schöpfungs-/Natur-
Gesetze, sind die in diesem Werk verwendeten Begriffe gemäss nachfol-
gender Definitionen zu verstehen - bzw. anzuwenden:
1.
Ur-Gesetz
ist das im Sinne der Natur-Gesetze auf das Tun, Machen
und Handeln der Menschen übertragene ‘Regulativ’ (ori-
ginäre Prinzipien und Regeln). Die ganze Natur und alle
Welten funktionieren optimal: nach Urgesetz! Also braucht
es nirgends politische Eingriffe, bzw., parteiische Einmi-
schung. Bei Anwendung von Urgesetz passieren niemals
“sich widersprechende Rechts-Situationen” (wo mit dem
sog. “Recht des Einen” gleichzeitig das “Recht eines An-
dern” verletzt wird). Das wird durch “unzweideutiges Ge-
genrecht”, bzw. durch konsequent redliche Anwendung
des Ur-Gesetzes, verhindert: “Die Tat ist immer entschei-
dend” - und mit “Urgesetz als Referenz” misst man ihre
Rechtmässigkeit ...!
2.
Regulativ
Das “Ur-Regulativ ist die praktische Anwendung des
Ur-Gesetzes”, es steuert die ganze, unbeeinflusste Natur
nach Art “lauter elementarer, funktionaler Kreise” (... an-
gefangen beim ‘Atom-Modell’). Dem ist das Subsidiari-
täts-Prinzip immanent, d.h. ,jedes System, gleichgültig
welcher Grösse, funktioniert nach dem “Minimumgesetz”,
bzw.: “mit dem Minimum an Ressourcen aller Art erfüllt
das natürliche System seine Aufgaben optimal”. Grössere
Systeme (für höhere Kapazitäten), funktionieren analog,
aber als Summe der parallel geschalteten Teilsysteme.
Das originäre Regulativ regelt im geschlossenen Kreis-
lauf und macht dieses Funktions-Prinzip integer und un-
übertroffen ökonomisch (jegliche Einmischung von Men-
schen mindert nur seine Effizienz). Im übrigen muss für
vergleichbare Angelegenheiten immer und konsequent
mit demselben Basis-Regulativ gearbeitet werden, um
gerecht zu handeln! Der Naturgesetzgeber - als der allein
legitimierte, also ausschliessliche “Lizenzgeber sämtli-
cher Nutzungsrechte an der Natur” - fungiert auch als
höchster Richter (der irgendwann auch straft ...)! Folglich
täte
der Mensch nur gut daran, das “Modell Natur” bestens
zu kopieren, anstatt herrschsüchtig (politisch) dagegen zu
handeln! Siehe auch: www.neo-kultur.ch/‘Sooler Schule’
(Seite 10 = Definition ‘Wikipedia’)
3.
Daseins-Gesetz
alles, was in der Welt ist, und “was auf die Erde
kommt”, hat ein naturgegebenes Daseins-Recht, nur der
‘vernunftbegabte Mensch’, dagegen, hat zudem Daseins-
Pflichten! Wir definieren deshalb klare, natürliche:
a.
Menschenrechte - “Jeder Mensch hat das unbestreitbare
Recht, so viel ‘Erde’ und naturgegebene Ressourcen für
seinen Eigenbedarf zu bean-spruchen, und auch selber zu
bewirtschaften, wie er zum Schutz seiner Existenz und
zum Bestand seines Lebens benötigt” - nämlich: “Jeder
einen Nutzwert gleichen Anteil an relevanten Wirtschafts-
Objekten”! (Daseinsrecht ist ‘Land- & Natur-Erbrecht’ =
höchstes Menschenrecht!)
b.
Menschenpflichten - “Jeder Mensch hat die unverzicht-
bare Pflicht, die Rechte der andern zu achten, und ihre
persönlichen ‘Hoheitsgebiete’ zu respektieren - und alles
Naturgegebene mit den naturgesetzlich legitimierten An-
gehörigen eines gemeinschaftlich entwickelten Siedlungs-
Raumes redlich zu teilen”! (s. ‘Satz der Weisheit’)
Anmerkung:
Obiges besagt, dass, im Sinne der massgeblichen Ord-
nungs-Regeln der Ur-Gesetze, Menschen nur in ihren
eigenen “Erb-Siedlungsräumen ein Nutzungsrecht am
örtlichen Natur-Erbe” haben - in fremden Siedlungs-
räumen dagegen nicht: Dort haben sie Daseins-Pflich-
ten ...! Wer fremde ‘Erbgüter’ wirtschaftlich nutzt, hat
die persönlich Berech
tigten direkt zu entschädigen,
respektive den Nutzungswert abzugelten. Dies bedingt
denn auch, dass die Menschheit gemäss dem “Gesetz
der Normalverteilung” möglichst gleichmässig über die
fruchtbare Erde verteilt siedeln (und je ihre eigenen
Wirtschafts-/Kulturkreise pflegen).
4.
Lebensaufgabe
Die ultimative Lebensaufgabe eines jeden Geschöpfs
ist der Schutz seines Lebens (dafür gibt die Natur jedem
die geeignetsten ‘Mittel’ mit): “Schutz vor Hunger (Nah-
rung und Wasser) / vor Umwelt-Einflüssen (Behausung
und Bekleidung) / vor Bewegungsunfähigkeit (Gesundheit
und Energie) / vor Angriffen jeder Art (Räubern und Die-
ben ...) / usw.”! Es ist die ureigenste Aufgabe der Gesell-
schaft, ein Regime zu betreiben, wo jedes Mitglied für
diesen Schutz persönlich sorgt (s. > ‘Erziehung’)!
Fortsetzung ...